Gemeinsames Sorgerecht Kindergartenwechsel

Beim gemeinsamen Sorgerecht müssen beide Eltern die relevanten Entscheidungen für die Kinder auch gemeinsam treffen, also die Wahl eines KiTa-Platzes, einer Schule, der Religionszugehörigkeit des Kindes usw.... Rechtlich betrachtet hättest du also den KiTa-Vertrag nicht allein abschließen dürfen.... ihr habt gemeinsames sorgerecht und somit bestimmt ihr beide wo das kind lebt. wenn er mit einem umzug nicht einverstanden ist, dann darfst du ziehen, dass kind aber nicht mitnehmen. ohne seine zustimmung bekommst du keine ummeldung, keine kitanmeldung garnix. es wird also an dir liegen mit ihm zu reden. wenn er das verneint und meint das kind zu sich zu holen, dann kannst du gerne umziehen und kind verbleibt in gewohnter umgebung bei vati. im schlimmsten fall gibts dann daraus noch ein gerichtsverfahren. ohne zustimmung oder gerichtsverfahren, ist der umzug für dich nicht möglich. § 22 Das familiengerichtliche Verfahren / II. Muster: Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge mit Zustimmung des anderen Elternteils | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. Eine halbe Stunde ist keine Entfernung. Die beeinträchtigt seinen Umgang mit dem Kindern so gut wie gar nicht.

  1. § 22 Das familiengerichtliche Verfahren / II. Muster: Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge mit Zustimmung des anderen Elternteils | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe
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§ 22 Das Familiengerichtliche Verfahren / Ii. Muster: Antrag Auf Übertragung Der Elterlichen Sorge Mit Zustimmung Des Anderen Elternteils | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe

Gericht orientiert sich am Kindeswohl 04. 03. 2020, 08:17 Uhr Lesedauer: 3 Min. Können die geschiedenen Eltern keine Einigung darüber erzielen, beispielsweise in welchen Kindergarten das Kind gehen soll, bestimmt das Gericht, wer von beiden entscheiden darf. Maßgeblich ist dabei das Kindeswohl. Besucht das Kind schon seit einiger Zeit einen Kindergarten und fühlt sich dort wohl, ist ihm ein Wechsel nicht zuzumuten, so die Michaela Rassat, Juristin von der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Sie verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az. Aufenthaltsbestimmungsrecht ᐅ Trennung mit Kindern | rechtsberater.de. 4 UF 154/17). Der Fall: Ein geschiedenes Paar teilte sich das Sorgerecht für seinen vierjährigen Sohn. Das Kind wohnte bei der Mutter. Es gab jedoch eine Umgangsvereinbarung, durch die der Vater regelmäßig Zeit mit seinem Sohn verbrachte. Für Streit sorgte allerdings die Wahl des Kindergartens. Mutter und Vater hatten hier unterschiedliche Vorstellungen und konnten sich nicht einigen. Bei wichtigen Fragen für das Kind muss es jedoch bei einem gemeinsamen Sorgerecht eine Einigung geben.

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Dann könnten sie zur 1 Kilometer entfernten Grundschule zu Fuß gehen und müssten weniger lange in der Schule bleiben als bisher. Sie kennen von ihrem Hobby bereits Kinder, die die neue Schule besuchen, und stehen dem Umzug und Schulwechsel positiv gegenüber. Mündlich willigte mein Noch-Mann ein, dass Umzug und Schulwechsel für ihn in Ordnung seien. Jetzt haben wir aber gerade wieder an anderer Stelle Unstimmigkeiten, und prompt teilte er mir nun schriftlich mit, er würde dem Schulwechsel nicht zustimmen. Wir haben natürlich beide das Sorgerecht, aber da er die Kinder nur jedes zweite Wochenende bei sich hat, liegt die "Hauptsorge", also Alltagsentscheidungen, Wahrnehmung von Schulterminen, Verabredungen und Hobbies etc., bei mir. Gerne wüsste ich, ob er einen Schulwechsel verhindern kann. Ich gehe davon aus, dass er vor allem mir das Leben so unangenehm wie möglich gestalten möchte, nicht, dass es ihm vorrangig ums Kindeswohl geht. Was würdet Ihr mir empfehlen, wie soll ich mit der Situation umgehen?

Kindergarten – Wechsel belastet Kind zusätzlich Ohne Erfolg. Was die Auswahl der Kindergärten angehe, so seien beide Positionen vertretbar, beide Elternteile hätten nachvollziehbare Argumente. Das Gericht habe nicht zu entscheiden, welche Position vorzuziehen sei. Die Mutter erhalte die Entscheidungsbefugnis über die Kindergartenauswahl "aufgrund der inzwischen eingetretenen, tatsächlichen Gegebenheiten". Der Sohn besuche den Waldorfkindergarten bereits und habe sich dort eingelebt. Dass ein Wechsel des Kindergartens und seiner Pädagogik sinnvoll sei, erschließe sich nicht ohne weiteres. Nach Schilderungen der Beteiligten reagiere das Kind zunehmend empfindlich auf den Streit seiner Eltern. Daher sollte ihm Stabilität vermittelt werden und ihm gerade kein Wechsel des Kindergartens zugemutet werden. Kindergartenauswahl: Betreuender Elternteil stärker betroffen Auch die Betreuungssituation der Mutter spreche dafür, dass sie über den Kindergarten entscheiden könne. Als im Alltag betreuender Elternteil trage sie die Konsequenzen: Das gelte für die Fahrwege ebenso wie für die Auswirkungen der angewandten Pädagogik.